Unterstützung bei der ärztlichen Beurteilung des Thromboserisikos Ihrer Patienten und
Informationen zur Antikoagulation.
Die Durchführung eines Thrombose-Risiko-Assessments zählt zu einer leitliniengerechten
Herangehensweise an eine Thrombose-Vorbeugung (Prophylaxe) oder Behandlung
(Therapie).
Für die Prophylaxe-Indikation in der Chirurgie und Inneren Medizin sowie für die Therapie einer
tiefen Venenthrombose und Lungenembolie bietet die TRAM-APP mobile Informationen und
unterstützt die Ärztin/den Arzt bei der Risikoevaluierung für venöse Thromboembolien.
Die TRAM-APP kann patientenindividuell genutzt werden: nach Eingabe wichtiger
Patientenparameter (Alter, Gewicht, Geschlecht, Nierenstatus) wird eine Orientierung am
Beispiel niedermolekularer Heparine zur Verfügung gestellt, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit in
der Praxis unterstützt – auch bei speziellen Patienten, die in Blutgerinnungsfragen diffiziler zu
betreuen sind (Alter, Niereninsuffizienz, usw.).
Die gesammelten Informationen aufgrund Ihrer Eingaben können zur Patientendokumentation
lokal in der App gespeichert und per Mail versandt werden – z.B. zur späteren Dokumentation
in der Patientenkartei. Es erfolgt kein automatisierter Export oder eine Speicherung von Daten
außerhalb der App und des verwendeten Endgerätes.
Basis für die Angaben sind die Empfehlungen rezenter Leitlinien* der Arbeitsgemeinschaft
der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, die von führenden Experten auf
dem Gebiet der Blutgerinnung entwickelt wurden. Auszüge aus den Leitlinien* und ein
Fachinformations-Service runden die TRAM-APP ab.
Ein Service-Tool von Sanofi, dass Sie ab jetzt immer dabeihaben – auch beim Hausbesuch.
SADE.ENO.17.09.2841
* S3-Leitlinie Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE); Registernummer 003 – 001; Stand: 15.10.2015 , gültig bis
14.10.2020; abrufbar über http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/003-001.html
S2-Leitlinie Venenthrombose und Lungenembolie: Diagnostik und Therapie; Registernummer 065 – 002; Stand: 10.10.2015 ,
gültig bis 09.10.2020; abrufbar über http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/065-002.html